Kinderschutz

Der Schutz der Kinder ist unsere Pflicht
Manuela Kapa
Matthias Kullick
0176 23 85 76 52
0173 400 48 44
manuela.kapa@kleinerfratz.berlin
mkullick@kleinerfratz.berlin

Was ist Kinderschutz?

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 stehen auch pädagogische Einrichtungen mehr im Fokus der Früherkennung und des Handelns.

Unsere Aufgabe muss sein, genauer hinzuschauen, das eigene und das Verhalten anderer zu reflektieren, um zu einer objektiven Einschätzung zu gelangen. Ausgehend von der Statisktik muss jede pädagogiosche Fachkraft fest damit rechnen, dass er währedn seiner Berufstätigkeit mit vernachlässigten, misshandelten oder sexuell missbrauchten Kindern konfrontiert wrid. Es ist somit richtig zu wissen, wie sie sich in solchen Sitautionen verhalten sollten.

Für ein gemeinsames Gelingen, dient das Kinderschutzkonzept. Es soll Mitarbeiter*Innen helfen, bei einem Verdacht frühzeitig und professionell zu handeln.

Aufgaben der Multiplikatoren

Wir als Träger haben uns dazu entschieden, dass jede Einrichtung einen Kinderschutzbeauftragten ernennt, der als Multiplikator für den Kinderschutz fungiert.

In monatlichen Abständen treffen die KiSchuBeauftragten mit den Kinderschutzmulitplikatoren Frau Kapa und Herrn Kullick zusammen.

In diesen KiSchu-Runden, werden die pädagogischen Fachkräfte rechtlich und pädagogisch auf dem aktuellen Stand gehalten. Außerdem die dieses Treffen als professionelle Plattform Fallbesprechungen abzuhalten.

Umsetzung im pädagogischen Alltag

Unser Ziel besteht zu jeder Zeit darin, präventiv Maßnahmen zu entwickeln, damit unsere Fachkräfte frühzeitig einem Verdacht nachgehen können.

  • Beobachtung der Kinder
  • Elterngespräche
  • Kooperationen mit externen Instittutionen